Sie für alle! Wir für Sie!

Meldeverfahren für Amts- und Mandatsträger

Als Amts- und Mandatsträger erfüllen Sie eine Schlüsselfunktion in unserer Gesellschaft. Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrem Mandat von Hass und Hetze im Netz betroffen sind, liegt darin auch ein Angriff auf die Demokratie. Die Bayerische Polizei und die bayerische Justiz schreiten dagegen konsequent ein. Helfen Sie uns, gemeinsam gegen Hass und Hetze vorzugehen.

Hier können Sie Vorfälle melden und erhalten Unterstützung und Informationen.

Hass und Hetze gegen politisch engagierte Menschen haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Immer wieder schlagen ihnen Beleidigungen und Bedrohungen entgegen, in Einzelfällen wird aus Worten Gewalt. Dabei sind häufig nicht nur die Amts- und Mandatsträger von Hass und Hetze betroffen, sondern auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das hat Folgen für die Betroffenen selbst, aber auch für das politische Leben in unserem Land. Diese Angriffe sind daher auch Angriffe auf unsere Demokratie. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich konsequent gegen Hass und Hetze im Netz ein. Denn auch im politischen Diskurs sind Social-Media-Plattformen kein rechtsfreier Raum!

Für die Bekämpfung von Hass und Hetze im digitalen und analogen Raum ist es maßgeblich, dass solches Verhalten zur Anzeige gebracht wird.

Melden Sie strafbaren Hass und Hetze:

Vor Ort

Sie können strafbaren Hass und Hetze bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.

Für die Beweissicherung in Verfahren wegen Online-Hass ist dabei folgendes wichtig:

  • Internetadresse (URL) des Inhalts und des Profils des Hassposting-Erstellers
  • Screenshot vom betreffenden Inhalt (einschließlich zugehörigem Post, Kommentarverlauf und Profil des Hassposting-Erstellers)
  • Notieren Sie sich, wann und von wem der Inhalt zuerst entdeckt wurde

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

→ Flyer Hate Speech

... oder Online

Mit dem Online-Meldeverfahren können über das Internet oder per E-Mail begangene Straftaten wie etwa Bedrohungen, Beleidigungen oder Volksverhetzungen unkompliziert angezeigt oder zur Prüfung an den Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz mitgeteilt werden.

Für nähere Informationen schreiben Sie uns eine E-Mail an → hatespeech@gensta-m.bayern.de unter Nennung Ihres Namens und der Gemeinde/Stadt oder des Landkreises/Bezirk, in dem Sie tätig sind.

Wir übersenden Ihnen dann gerne Infomaterial zum Online-Meldeverfahren sowie Ihren persönlichen Upload-Zugang.
 
 

Wenn Sie sich akut bedroht oder gefährdet fühlen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 110 an die Polizei!

Online-Meldeverfahren für Amts- und Mandatsträger

Die Infobroschüre „Online-Meldeverfahren für Amts- und Mandatsträger“ der Justiz erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Staatsanwaltschaft oder auf Anfrage an → hatespeech@gensta-m.bayern.de

Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern

Die Broschüre „Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern“ des Bayerischen Landeskriminalamts erhalten Sie im Rahmen einer Fachberatung bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.

Weitere Unterstützung bietet: